Die GL der Flugplatzgenossenschaft Zweisimmen hat nach Prüfung der Sachlage folgendes entschieden:
Der Flugplatz Zweisimmen wird am 16. April 2020 unter folgenden Bedingungen wiedereröffnet:
- Flugbetrieb gemäss den BAZL Auflagen
- Einhaltung der Abstandsregeln des BAG
- Keine Platzvolten
- Der Segelflug bleibt bis auf weiteres geschlossen
Ein Schritt zurück in unseren 'gewohnten Alltagswahnsinn'
Always Happy Landings!

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